Warnung vor Betrugsversuchen im Zusammenhang mit der Rauchwarnmelderpflicht

Unser Berufsverband  -der BVI- informierte uns am 19. Januar 2016 wie folgt:

„seit 1. Januar gilt die Rauchwarnmelderpflicht auch in Niedersachsen.  Leider müssen wir Sie heute vor zwei Betrugsmaschen in diesem Zusammenhang zu warnen, die in den letzten Tagen vermehrt gemeldet wurden.

  1. Kontrollen durch die Feuerwehr

In einigen, besonders ländlichen Gebieten, rufen Betrüger bevorzugt ältere Mieter an, geben sich als Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr aus und kündigen Kontrollbesuche an. Kurze Zeit später erscheinen in der Regel zwei gut gekleidete Herren, zeigen gefälschte Ausweise und erhalten so Zugang zu den Wohnungen. In der Folge durchsuchen sie die Räume und bestehlen die Mieter.

Dazu ist folgendes zu sagen: Die freiwilligen Feuerwehren haben keinen Prüfauftrag und führen auch keine Kontrollen durch.

  1. Angebliche Rauchwarnmelderpflicht auch in selbst genutzten Einfamilienhäusern

In selbst genutzten Einfamilienhäusern besteht keine Pflicht Rauchwarnmelder zu montieren. Derzeit ziehen aber Handelsvertreter über die Lande und verkaufen genau dort billige Importgeräte zu teuren Preisen. Berichten zufolge haben diese Geräte noch nicht mal CE-Zertifikate und sind somit auch nicht zugelassen, dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden. Auch hier werden bevorzugt ältere Menschen besucht.“

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