Wichtige Information bei Wohnungsverkäufen
Der veräußernde Eigentümer ist für die Zahlung der Hausgelder bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch verantwortlich. Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und der Eintragung im Grundbuch liegen häufig Wochen und manchmal sogar Monate. Im Kaufvertrag wird ein Übergabetermin, mit dem alle Kosten und Lasten auf den Erwerber übergehe, festgelegt. Dies ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Kaufvertragsparteien, die lediglich das Innenverhältnis zwischen beiden betrifft und nicht das Verhältnis zur Eigentümergemeinschaft. Solange uns keine Einzugsermächtigung des Erwerbers bzw. Zahlung vorliegt, muss noch die Zahlung des alten –bisher noch im Grundbuch eingetragenen Eigentümers- erfolgen. Ein Ausgleich kann dann untereinander vorgenommen werden.