Die Leitungswasserschäden häufen sich aufgrund des Alters der Liegenschaften!
Wichtige versicherungstechnische Informationen dazu:
Über unseren Versicherungsmakler VDIV-INCON GmbH können wir Ihnen anliegend wichtige versicherungstechnische Informationen zur Abwicklung von Leitungswasserschäden geben.
Der Verwalter ist für das gemeinschaftliche Eigentum zuständig. Für die Abwicklung von Versicherungsschäden im Sondereigentum ist der jeweilige Wohnungseigentümer, der Versicherungsschutz begehrt, verantwortlich. Der Verwalter läuft ansonsten Gefahr, in das Selbstbestimmungsrecht des Sondereigentümers einzugreifen. Eine Verpflichtung des Verwalters die Schäden im Sondereigentum abzuwickeln, besteht in der Regel nicht. (Ausnahmen: Vertragliche Vereinbarung oder Notgeschäftsführungsbefugnis)
Der Verwalter muss dem Wohnungseigentümer lediglich alle für die Anspruchsverfolgung erforderlichen Informationen zukommen lassen.