Geänderte Trinkwasserverordnung: Dem Einbau der Probeentnahmeventile kann jetzt erst einmal gelassen entgegen gesehen werden!

  1. Pflicht zum Nachweis der Legionellenbeprobung erst bis 31.12.2013.
  2. Pflicht zur Beprobung auf Legionellen alle 3 Jahre.
  3. Pflicht zur Anzeige des Beprobungsergebnisses beim Gesundheitsamt nur bei Grenzwert-Überschreitung.

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