Geänderte Trinkwasserverordnung: Dem Einbau der Probeentnahmeventile kann jetzt erst einmal gelassen entgegen gesehen werden!
- Pflicht zum Nachweis der Legionellenbeprobung erst bis 31.12.2013.
- Pflicht zur Beprobung auf Legionellen alle 3 Jahre.
- Pflicht zur Anzeige des Beprobungsergebnisses beim Gesundheitsamt nur bei Grenzwert-Überschreitung.