Wann ist die Abrechnung fertig und wann ist die Versammlung?

© Gina Sanders | Adobe Stock

Wir haben mit der Erstellung der Jahresabrechnungen 2016 begonnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Sachbearbeiterinnen daher nicht immer telefonisch erreichbar sind.

Häufig bekommen wir die Anfrage: Wann ist die Abrechnung fertig und wann findet die Versammlung statt?

Der Zeitpunkt des Versandes der Jahresabrechnung für Ihr Wohneigentum ist von vielen Einzelfaktoren abhängig.

Leider sind wir für die Fertigung der Hausgeldabrechnung an die Abrechnungserstellung der Versorgungsunternehmen (Primärenergie, Strom, Wasser-Kanal) gebunden. Wir bekommen z.B. die Abrechnung der Stadtwerke Bad Harzburg mbH erst Anfang bis Mitte Februar eines jeden Jahres. Erst dann können die Meldungen an die Heizkostenfirmen erfolgen, sofern eine Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung erforderlich ist.

Wir können dann die Abrechnung der Liegenschaften erst fertig stellen, sobald wir die Heizkostenabrechnung des Dienstleistungsunternehmens haben. Damit sind wir von der Zuverlässigkeit und Schnelligkeit des Dienstleisters für die Heizkostenabrechnung abhängig.

Nach Eingang der Abrechnungen der Heizkostenfirmen wird von uns die Abrechnung schnellstmöglich erstellt.

Sobald diese fertig ist, wird der Verwaltungsbeirat informiert, damit eine Rechnungsprüfung erfolgen kann. Von der Geschäftsleitung wird ein Entwurf zur Tagesordnung gefertigt, der in den Prüfungsunterlagen zur Einsicht durch die Verwaltungsbeiräte liegt.

Nach der Rechnungsprüfung erfolgt in der Regel eine Beiratssitzung mit der Geschäftsführung, in der evtl. Fragen zur Buchführung und Abrechnung erörtert werden. Die Tageordnung zur Versammlung wird diskutiert und ein Versammlungstermin festgelegt. Dabei muss zunächst der Versammlungstermin mit der Verwaltung und Beirat abgestimmt und ein Versammlungsraum gefunden werden.

Nachdem die Tagesordnung mit evtl. Anträgen, Einholung und Kopien erforderlicher Angeboten etc. vorbereitet ist, kann der Versand der Abrechnung mit der Einberufung der Eigentümerversammlung erfolgen.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und bitten von Sachstandsanfragen abzusehen.

Vielen Dank!

Ihr Team der WVG Lockfeldt

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