WVG hat ab 1.1.2012 zusätzlich zur bereits bestehenden Vermögensschaden- haftpflichtversicherung eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen.
Ab dem 1.1.2012 ist für alle Mitglieder des BVI zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine Vertrauensschadenversicherung obligatorisch. Diese schützt vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die durch Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Computerbetrug oder andere sonstige vorsätzliche Handlungen verursacht werden.