Zur Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme trat am 19.11.2022 das „Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz“ in Kraft. (Stichwort: „Gaspreisbremse“).
Bzgl. des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) haben die Stadtwerke Bad Harzburg am 21.11.2022 eine allgemeine Kundeninformation zur einmaligen Entlastung im Dezember 2022 veröffentlicht. Diese finden Sie auf der Homepage www.stadtwerke-bad-harzburg.de -> Unternehmen -> Aktuelles oder direkt über den Link: Stadtwerke Bad Harzburg - Aktuelles (stadtwerke-bad-harzburg.de).